Verpflichtende Antigen-Selbsttestung zu Hause – Informationen für Eltern
In Zeiten der Corona-Pandemie ist es die Aufgabe aller, dafür zu sorgen, dass Schule ein möglichst sicherer Ort bleibt. Der regelmäßige und flächendeckende Einsatz von »Laienselbsttests« sichert Präsenzunterricht zusätzlich ab. Gemeinsam mit den übrigen Infektionsschutzmaßnahmen spannt sich damit ein Sicherheitsnetz. Der Selbsttest kann durch seine Schnelligkeit und die einfache Durchführung einen weiteren Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten. Er ist ungefährlich und nicht vergleichbar in der Anwendung mit bisherigen Schnelltests unter medizinischer Anleitung.
Alle Schülerinnen und Schüler, die im Präsenzunterricht beschult werden oder an der Notbetreuung teilnehmen, führen die Selbsttests in der Regel zweimal pro Woche vor Unterrichtsbeginn zu Hause durch, sofern ausreichend Testkits durch das Logistikzentrum Niedersachsen geliefert werden können. Dazu werden sie gemäß Landesverordnung verpflichtet.
Die dafür benötigten Test-Kits erhalten die Schülerinnen und Schüler in der Schule und nehmen sie für den Einsatz in der nächsten Präsenzphase mit nach Hause. Die Test-Kits dürfen nur zu diesem Zweck an den von der Schule vorgegebenen Tagen (z. B. Montag und Mittwoch) verwendet werden. Die Erziehungsberechtigten bestätigen die Durchführung und das negative Test-Ergebnis auf dem von der Schule vorgegebenen Weg (digital oder analog).
Sollte im Ausnahmefall zu Hause keine Testung erfolgt oder die Bestätigung durch die Eltern vergessen worden sein, testet sich die Schülerin oder der Schüler vor Unterrichtsbeginn in der Schule selbst. Bei negativem Testergebnis wird der Unterricht besucht, bei positivem Testergebnis oder bei Verweigerung der Selbsttestung muss die Schülerin oder der Schüler unverzüglich die Schule verlassen, ggf. holen die Eltern ihr Kind ab. Zur Überprüfung des Ergebnisses nehmen die Eltern Kontakt zu einem Arzt oder einem Testzentrum auf. Bis zur endgültigen Klärung durch einen PCR-Test darf die Schülerin oder der Schüler die Wohnung nicht verlassen (Ausnahme: Besuch des Arztes bzw. Testzentrums) und auch keinen Besuch von Personen aus anderen Haushalten empfangen. Bei einem positiven Testergebnis zu Hause darf die Schülerin oder der Schüler die Schule nicht besuchen. Die Schule muss umgehend informiert werden, von dort wird dann auch das zuständige Gesundheitsamt informiert.