Samstag, 01. April 2023

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Selbsttests

Selbsttests

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Bundeskanzlerin hat mit den Regierungschefs der Länder am 03.03.2021 per Videokonferenz beraten. Es wurde unter anderem beschlossen, Selbsttestungen für Schülerinnen und Schüler an Schulen zu ermöglichen.

Diese Maßnahme unterstützt die bislang erfolgreichen Hygienekonzepte von Schulen und ist ein weiterer Baustein zur Erhöhung des Infektionsschutzes für Schülerinnen und Schüler. Die Selbsttestungen sollen in Niedersachsen einmal pro Woche in der Schulklasse unter pädagogischer Anleitung durchgeführt werden.

Die Selbsttestung wird zu Beginn des Schultages erfolgen. Sie werden durch die Beschäftigten (Lehr- kräfte oder pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) angeleitet.

Voraussetzung zur Teilnahme Ihres Kindes an der Selbsttestung vor den Osterferien ist Ihre schriftliche Einverständniserklärung. Das entsprechende Formular erhalten Sie über Ihre Schule. Nur bei Vorlage dieser Erklärung darf Ihr Kind an der Selbsttestung vor den Osterferien teilnehmen. Nach Abschluss der kurzen theoretischen Testeinweisung führt jedes Kind den Test bei sich selbst durch. Die Selbsttester- gebnisse werden von Lehrkraft und Kind gemeinsam abgelesen und notiert.

Sollte die Selbsttestung ein positives Ergebnis aufweisen, bedeutet das lediglich einen Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-COV 2. Dieser Verdacht muss im Rahmen weiterer Maßnahmen abgeklärt werden (PCR-Testung).

Als Erziehungsberechtigte werden Sie sofort durch die Schule von einem positiven Ergebnis der Selbst- testung (nur Verdacht auf Vorliegen einer SARS-COV-2 Infektion) Ihres Kindes informiert. Ihr Kind wird bis zur Abholung in der Schule sensibel betreut und ist keinesfalls auf sich allein gestellt. Sie haben in der Folge die Entscheidungshoheit zum weiteren erforderlichen Vorgehen in der Abklärung des Ver- dachts. Die Abklärung kann über Ihre Hausärztin, Ihren Hausarzt oder ein Schnelltestzentrum erfolgen. Zur Verdachtsabklärung wird ein PCR-Test durchgeführt und die Beurteilung dieses Ergebnisses durch Fachleute entscheidet darüber, ob eine tatsächliche Infektion mit SARS-COV-2 vorliegt.

Das Gesundheitsamt entscheidet über das weitere Vorgehen.

Bis zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts erfolgt die Teilnahme am Unterricht (soweit das gesundheitlich möglich ist) im Distanzlernen.

Es ist beabsichtigt, die Selbsttestungen nach den Osterferien fortzusetzen.

Mit der Teilnahme Ihres Kindes tragen Sie und Ihr Kind entscheidend zur Verbesserung des Infektionsschutzes, zur Stärkung der Schulgemeinschaft und damit zur Verlässlichkeit der geöffneten Schulen bei.

Vielen Dank im Voraus!

(im Namen des Niedersächsischem Kultusministeriums)


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Seit August 2018 sind wir die jüngste Realschule in Niedersachsen. Davor waren wir eine Oberschule, die 2011 aus der Haupt- und Realschule der Samtgemeinde Isenbüttel hervorgegangen war.

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